Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen im Geschäft
mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir bestätigen diese ausdrücklich schriftlich. Selbst
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichenden Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen,
gelten diese Allgemeinen Vertragsbedingungen. Soweit der Vertragspartner
Unternehmer ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen auch für künftige
Geschäfte. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange sie von uns nicht
schriftlich bestätigt sind. Die schriftliche Bestellung ist für den Inhalt des
Liefervertrages maßgebend.
3. Preise
Für alle Lieferungen gelten die Preise, welche am Tage der Lieferung Gültigkeit
haben. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder
Umsatzsteuer, noch Fracht, Versandverpackung und Versicherung. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist in jeweils gesetzlich geltender Höhe vom Kunden
zu entrichten. Es gilt unsere Versandkostenregelung in der jeweils gültigen Form.
Derzeit ab Bestellwert je Auftrag € 75,00 liefern wir frei Empfangsstation, zzgl.
Transportversicherung in Höhe von € 1,50, im Umkreis von 60 km. Bis € 75,00
Nettobestellwert berechnen wir € 6,50 anteilige Transport- und
Verpackungskosten. Ausgenommen sind mit "ab Werk" gekennzeichnete
Produkte. Hier werden die entstehenden Kosten für Transport und Verpackung in
voller Höhe berechnet. Bei Auftragsänderungen sind wir an die angegebenen
Preise nicht mehr gebunden. Mehrlieferungen und Mehrleistungen werden zu den
üblichen Preisen berechnet. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt,
wenn ihnen nicht binnen 4 Tagen nach Eingang schriftlich widersprochen wird.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar - wenn nicht anders vereinbart - innerhalb
8 Tagen nach Poststempel mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.
Rechnungen für Reparaturen, Miete oder Ersatzteile sind ohne jeden Abzug
innerhalb 10 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen. Kommt der Käufer in
Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, es sei denn
der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach. Weiterhin
werden sämtliche Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber sofort fällig.
Das gilt ferner im Falle der Zahlungseinstellung, Zweifel hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Bestellers oder bei Gefährdung der hereinkommenden
Sicherheiten. Bei Zahlungszielüberschreitung sind wir außerdem, ohne das es
einer besonderen Nachfristsetzung bedarf, berechtigt, weitere Lieferungen
zurückzuhalten, nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung gelten
zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diskont - oder sonstige
Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zur Zahlung
fällig. Bei Zielüberschreitungen auch für einzelne Teil- oder Abschlagsrechnungen
eines Auftrages werden Skontoabzüge und Rabatte - unabhängig vom
möglicherweise weiterhin ausgewiesenen Skontobetrag in der weiteren
Abrechnung - nicht anerkannt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen
mit irgendwelchen Gegenansprüchen des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei
denn, wir haben ausdrücklich eine Gutschrift schriftlich erteilt oder der Anspruch
ist rechtskräftig festgestellt.
5. Lieferungen
Die vorgesehene Lieferzeit ist unverbindlich. Lieferfristen laufen frühestens ab
Zugang unserer Auftragsbestätigung. Wir bemühen uns, Lieferfristen und Termine
nach Möglichkeit einzuhalten. Rechtsverbindlich sind sie jedoch nur bei
schriftlicher Bestätigung als "Fix"-Geschäft. Bei Lieferverzögerungen durch
höhere Gewalt, auch bei unseren Zulieferern, haften wir nicht. Falls wir eine Frist
überschreiten sollten, sind uns in jedem Fall angemessene Nachfristen zu setzen.
Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, es
wird uns bei Fixgeschäften ein Verschulden nachgewiesen. In diesem Fall
beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf höchstens 10% der Kaufpreissumme. Bei
nachträglich gewünschten Auftragsänderungen ist auch in diesen Fällen jeder
Ersatzanspruch und Rücktritt nicht möglich. Eine Kulanz-Rücknahme von normal
lagernden Waren kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung erfolgen. Wir
sind aber dann zur Berechnung von 20% Bearbeitungskosten vom Auftragswert
zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechtigt. Der Verkäufer übernimmt
kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er
trotz eines abgeschlossenen Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand
nicht erhält, soweit ihn kein Verschulden daran trifft. Der Verkäufer wird den
Käufer unverzüglich über die rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben, wobei bereits erhaltene Gegenleistungen vom Verkäufer unverzüglich
erstattet werden.
6. Haftungsausschluss
Muster und/oder Prospekte und/oder Beschreibungen jeder Art dienen lediglich
als Anschauungsmaterial und verpflichten die Firma auch nicht, wenn die
Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Eventuelle vermerkte
Maße, Gewicht, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht
verbindlich. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche,
insbesondere weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, werden ausgeschlossen.
7. Gefahrenübergang Transport
Wird auf Baustellen ausgeliefert, hat der Besteller für Abladepersonal zu sorgen.
Ebenso für einen Empfangsbevollmächtigten. Ist das nicht der Fall, sind wir
befugt, die Ware an Ort und Stelle abzuladen. Der Besteller hat die Beweislast,
dass wir nicht ordnungsgemäß und Vollständig geliefert haben.
Mit der Entgegennahme bzw. Ablieferung an Ort und Stelle gilt die Ware als
angenommen.
8. Beanstandung und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger
Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang, schriftlich
mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten
sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 9.
9. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit,
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion
oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten
Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu
einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall
unserer schriftlichen Erklärung und Bestätigung. Wegen eines unerheblichen
Mangels der Ware stehen dem Besteller keine Rechte zu. Im Übrigen kann der
Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur
Ersatzlieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 S. 1 BGB bleibt unberührt. Der Besteller
ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die
Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt,
insbesondere unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,
von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird. Gibt der Besteller
uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns vom Mangel zu überzeugen
und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung vorzunehmen, entfallen alle
Mängelansprüche. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen
Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an
dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des
Mangels bleiben unbeschadet der Zahlungsbedingungen dieser Bedingungen
unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 24 Monate
gegenüber privaten Verbrauchern. Für gewerbliche Verbraucher beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate. Für Lieferung von gebrauchten Geräten wird die
Gewährleistung ausgeschlossen.
10. Garantie
Es gelten ausschließlich die Werksgarantien der Lieferanten.
11. Montage - Einbau
Nehmen wir den Einbau oder die Montage von gelieferten Gegenständen vor, so
kann dies auch durch Subunternehmen vorgenommen werden. In Verbindung mit
diesen AGB gilt ferner in diesen Fällen die VOB in letzter Fassung. Uns sind die
erforderlichen Zeichnungen bei Auftragserteilungen mit den wesentlichen
Angaben und genauen Maßen zu übergeben. Für Maßtoleranzen gelten die
entsprechenden DIN-Vorschriften. Am Einbauort ist ein Bevollmächtigter des
Auftraggebers zu stellen, der uns verbindliche Maße und den Anbringungsort
aufgeben kann. Anderenfalls entfällt unsere Haftung für Vermessung und
Richtigkeit des Stellortes. Abnahme, Arbeitszeit und Arbeitsleistung sind auf
unser Verlangen zu bescheinigen. Geschieht dies nicht, gelten unsere
Stunden- Leistungszettel sowie die körperliche Übergabe als Abnahme.
Absprachen mit Monteuren bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Wartezeiten, Erschwernisse, Montagezeiten außerhalb der Arbeitszeit können
von uns gesondert berechnet werden. Alle Hilfsmittel für die
Montagedurchführung (Gerüst, Strom) sowie Entladehilfsgeräte sind uns
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Baustellen müssen auf einem befestigten Weg
zu erreichen sein. Unsere Gebrauchs- und Installationsanweisungen sind genau
einzuhalten.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der Abnehmer sämtliche
Forderungen beglichen hat, die wir, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
gegen ihn haben. Insoweit der Besteller die Ware weiter veräußert, ist dies nur im
ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Sollte die Weiterveräußerung unter
Eigentumsvorbehalt erfolgen, so geht unser Eigentum dadurch nicht unter.
Darüber hinaus tritt der Besteller im Falle des Einbaus in ein Grundstück oder bei
Weiterveräußerung seine Forderung gegen seinen Geschäftspartner in Höhe des
Rechnungsbetrages an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und
Forderung einzuziehen. Sollte durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung
unser Eigentumsvorbehalt untergehen, so tritt der Besteller schon jetzt (Mit-)
Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand, der durch die Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung entstanden ist, an uns ab. Wir überlassen ihm
diesen Gegenstand zur Verwahrung für uns. Auf den neuen Gegenstand sind
sodann die Bestimmungen anzuwenden, die für unsere Eigentumsvorbehaltsware
oben vereinbart worden sind. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an Dritte
werden hiermit im voraus die entstehenden Forderungen des Käufers an uns
abgetreten. Das gleiche gilt für Versicherungsansprüche, die aus dem Verlust
oder durch Beschädigung der Ware entstehen. Im Falle der Gefährdung unseres
Eigentums (z.B. Pfändung oder ähnliches) sind wir berechtigt, unsere
Vorbehaltsware oder den an seine Stelle getretenen neuen Gegenstand sofort an
uns zu nehmen. Der Besteller verzichtet auf jeglichen Besitzschutz. Vorstehendes
gilt auch im Falle der Zielüberschreitung oder bei Ausübung unseres
Rücktrittrechts.
13. Reparaturbedingungen
Reparaturen erfolgen ohne Kostenvoranschlag bei Kosten bis zu 50% des
Marktpreises eines vergleichbaren Neugerätes, einschließlich Porto und
Verpackung, andernfalls erfolgt ein Kostenvoranschlag. Garantiereparaturen
werden nur durchgeführt, wenn bei Abgabe des Gerätes der Kaufbeleg mit Datum
beigefügt ist. Wir behalten uns vor, für Ihre nicht termingerecht abgeholten
Reparaturaufträge Lagerkosten in Höhe von 0,50 € pro Tag nach Überschreitung
einer Lagerfrist von 4 Wochen ab Benachrichtigungstag zu berechnen. Für
Reparaturen vor Ort bzw. Hinfrachten und Rückfrachten von
Reparaturgegenständen trägt der Auftraggeber die anfallenden Transport- und
Wegekosten.
14. Mietbedingungen
14.1. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem das Mietgerät inklusive Zubehör
abgeholt wird. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einem einwandfreien,
betriebssicheren Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des
Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die
Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Die Mietzeit endet an
dem Tag, an dem das gemietete Gerät inklusiv Zubehör in einwandfreiem,
gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Besitz erforderlichen Teilen an den von
dem Vermieter hierzu bestimmten Platz eintrifft. Werden die gemieteten Geräte
ungereinigt oder im defekten Zustand zurückgebracht, so verlängert sich die
Mietzeit bis zu der Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden
Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung oder Reparatur gehen zu
Lasten des Mieters. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart
zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende
Zeiteinheiten. Wenn ein Mietvertrag geschlossen, ein Mietgegenstand reserviert,
jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn das
Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann. Wir der Mietgegenstand vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für
die volle Mietzeit fort, soweit das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.
14.2. Informationspflicht
Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen,
so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, Jedoch mindestens zwei Tage vor Ablauf
der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der
Weiterverwendung der Geräte anzugeben ist.
14.3. Mietzahlung
Die Miete ist sofort bei Rückgabe in bar ohne Abzug fällig. Hinfrachten und
Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie
Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich
vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene
wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar zu hinterlegen ist und
nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der
Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
14.4. Lieferung und Rücklieferung
Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder
zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter kann der
Mietgegenstand, unter Verwendung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter
zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und
Aufstellung ebenso die die Demontage und der Rücktransport erfolgen in jedem
Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.5. Gefahrenübernahme
Die Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehör einschließlich der Gefahr
des Verlustes trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung
des Rücktransportes. Für den Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehör
haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes der Mietgegenstände.
14.6. Mietpreisberechnung
Die Mietpreise beziehen sich grundsätzlich auf einsatztäglichen und
einschichtigen Betrieb. Sie erhöhen sich für Geräte bei mehrschichtigem
Betrieb entsprechend. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vom
Mehrschichtbetrieb zu verständigen, auch wenn sich dies erst während
der Mietzeit ergibt. Werden Geräte nach 16.00 Uhr abgeholt und am Tage der
Abholung nicht mehr benutzt oder eine Rückgabe erfolgt bis 9.00 Uhr, werden
diese Tage nicht mitberechnet. In allen anderen Fällen werden mindestens zwei
Tage berechnet. Die Mindestmietdauer ist ein Tag. Maßgebend für die
Berechnung der Mietdauer ist die auf dem Miet- und Rücklieferschein
angegebene Uhrzeit. Es gilt die jeweils gültige Mietpreisliste.
14.7. Schadensfall
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese
Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu
vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht im betriebssicheren
Zustand befindlichen Gegenstandes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf
weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.
Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von ihm beauftragten
Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der
Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern
ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von
der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes. Die
Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes
vom Mieter zu vertreten ist.
14.8. Weitergabe
Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände
inklusive Zubehör weder an Dritte zum Gebrauch oder sonst wie überlassen,
noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim
Mieter sind nicht statthaft, da der Mieter nur Besitzer und nicht Eigentümer ist.
14.9. Kündigungsrecht
Der Vermieter hat eine Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus
wichtigem Grunde: Als wichtige Gründe gelten z.B. Nichteinhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und/oder
unterlassene Wartung und Pflege der Mietgegenstände sowie nicht genehmigte
Weitergabe der Geräte an Dritte.
14.10. Sicherheitsbestimmungen
Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters
bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte
vorgesehenen Einsatzzwecke. Der Mieter ist als Anwender der Mietgeräte
verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Mieter bestätigt
durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter
eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht
wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen sowie
die Benutzung von Schutzkleidung hingewiesen wurde, eine
Gebrauchsanweisung erhalten hat und das Mietgerät ausschließlich dem
entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters
entsprechend einsetzt. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keime
Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist dem Vermieter
für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des
Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtetErsatz zu leisten.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden
Lagers, Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens. Als
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht
vereinbart. Wir behalten uns vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen davon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommende wirksame Regelung zu treffen
Sonstiges
Sehr geehrter Kunde,
auch unter Kaufleuten müssen leider im Juristen-Deutsch abgefasste Regeln vereinbart werden. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir Sie - unseren Kunden - als die Nr. 1 unserer Geschäftsbeziehung sehen. Bei irgendwelchen Meinungsverschiedenheiten können Sie sicher sein, dass Sie in uns einen zuvorkommenden und kulanten Partner haben!

